Instandhaltung von Immobilien

Jeder Immobilienbesitzer wird sich im eigenen Interesse um die Instandhaltung der Immobilie kümmern, da nur so der Werterhalt der Immobilie garantiert werden kann. Und auch die planmäßige Nutzbarkeit einer Immobilie kann nur durch die Instandhaltung gewährleistet werden. Werden Maßnahmen, die der Instandhaltung dienen, nicht oder unsachgemäß ausgeführt, kann das für den Immobilienbesitzer erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn beispielsweise neue Fenster unsachgemß eingebaut werden, kann das von Wärmebrücken über Undichtigkeiten bis hin zu Bauschäden durch Feuchtigkeit zu erheblichen Mängeln an der Immobilie führen.

Ignoriert der Immobilienbesitzer den zunehmenden Verschleiß der alten Fenster, Türen oder der Fassade und lässt notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchführen, führt das zwangsläufig zu Mängeln an der Immobilie. Diese können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Daher darf man die Instandhaltung nie vernachlässigen. Wenn Investitionen getätigt werden sollen, stehen notwendig gewordene Instandhaltungen an erster Stelle. Erst dann sollte der Immobilienbesitzer in Modernisierungsmaßnahmen investieren, die der Wertsteigerung der Immobilie dienen.

Instandhaltungsbedarf entsteht natürlich nicht ausschließlich aufgrund von Verschleiß, auch äußere Einflüssen wie Sturm oder Wasserrohrbrüche können Instandhaltungsarbeiten nach sich ziehen. Sturmschäden am Dach oder Wasserschäden durch Rohrbruch oder Wassereinbruch von außen müssen selbstverständlich sofort behoben werden.

Wann wird ein Bausachverständiger benötigt?

Gerade bei großen Bauvorhaben ist es sinnvoll, schon bei der Planung einen Sachverständigen mit einzubeziehen, damit Baumängel gar nicht erst entstehen. Auch bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, die der Instandhaltung dienen, kann von Beginn an ein Bausachverständiger, bsp. ein Sachverständiger Fassaden, hinzugezogen werden. So können mögliche Mängel bei den geplanten Baumaßnahmen von vorne herein ausgeschlossen werden.

Sind hingegen schon Baumängel aufgetreten, muss in der Regel ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Mängel bzw. Schäden feststellt, bewertet und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Insbesondere an Fassaden und bei Fenstern und Türen sind bauliche Mängel leider keine Seltenheit und die Beseitigung der Mängel kann die Gesamtkosten des Bau- oder Sanierungsvorhabens in die Höhe treiben. In dem Fall ist es unumgänglich, den Verursacher der Mängel zu ermitteln, um im besten Falle eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Wasserschäden beheben

Insbesondere Wasserschäden können für Immobilienbesitzer zu einem große Problem werden. Ein Wasserschaden kann entweder im Gebäude selbst enststehen, z.B. durch einen Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschine, oder aber er entsteht durch Wassereinbruch von außen. Deshalb muss bei einem Wasserschaden zunächst die Ursache geklärt werden. Die ersten Maßnahmen sind dann die Beseitigung der Ursache und die schnellstmögliche Trocknung der betroffenen Bereiche. Denn wenn Feuchtigkeit längere Zeit im Gebäude verbleibt, zieht das zwangsläufig weitere Schäden nach sich. Feuchtigkeit im Gebäude kann zu Schimmelbildung oder Beschädigung der Bausubstanz führen. Für die Trocknung kommen verschiedene Trocknungstechniken zum Einsatz, die sich nach dem Umfang des Schadens richten. Je nach Schadensumfang können für die Trocknung Bautrockner zum Einsatz kommen, für umfangreiche Wasserschäden werden allerdings häufig auch aufwändigere Maßnahmen, wie die Dämmschichttrocknung, notwendig. Um die Folgekosten des Wasserschadens so gering wie möglich zu halten, sollte in jedem Falle schnell gehandelt werden.