Immobilien Inspektion - Was ist zu tun?

Eine regelmäßige Inspektion ist bei Immobilien, gleich welcher Größe, Pflicht. Eigenheimbesitzer können selbst eine regelmäßige Inspektion ihrer Immobilie vornehmen und dann bei Bedarf handeln. Dabei sollte die Immobilie sowohl von außen als auch von innen einer gründlichen Inaugenscheinnahme unterzogen werden. Dabei werden z.B. die Wände auf Risse überprüft bzw. die Ausbreitung vorhandener Risse beobachtet, Kellerräume müssen auf Feuchtigkeit geprüft werden und das Dach auf Sturmschäden. So werden beginnende Probleme rechtzeitig erkannt und in der Folge kann ein entsprechender Fachbetrieb beauftragt werden, den Schaden zu begutachten und Maßnahmen zur Schadensbehebung einzuleiten.

Bei größeren Immobilien sind Inspektionen nicht nur notwendig, sondern in vielen Bereichen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutztüren, Feuerlöscher, Wandhydranten und Rauchmelder in vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden. Auch Einrichtungen wie Absturzsicherungen auf Dächern müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die notwendigen Inspektionen in großen Immobilien kann der Besitzer selbstveständlich nicht selber vornehmen, die Beauftragung von entsprechenden Fachbetrieben ist hier Pflicht. Eine Firma für Gebäudemanagement kann helfen, die notwendigen Arbeiten zu koordinieren und in Auftrag zu geben.

Höhenarbeiten - Sekurantenwartung

Bei Immobilien wie Bürogebäuden, Mehrfamilienhäusern und Industriegebäuden fallen immer wieder Inspektionen an, die aufgrund der Größe des Gebäudes in großen Höhen oder Tiefen ausgeführt werden müssen. Das können z.B. Inspektionen der Schornsteine, Antennen oder anderen Einrichtungen auf dem Dach sein. Für solche Arbeiten müssen Industriekletterer beauftragt werden, die auf Höhenarbeiten spezialisiert sind und über entsprechende Zertifizierungen verfügen. Industriekletterer führen übrigens nicht nur Inspektionen oder Wartungsarbeiten durch, sondern alle Arbeiten in großen Höhen oder Tiefen, darunter auch Fassadenreinigungen, Elektroinstallationen oder das Anbringen von Planen.

Um diese Arbeiten zum ermöglichen, sind in der Regel Sicherungseinrichtungen vorhanden, die diese Inspektionen (und auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten) an den Gebäuden erst ermöglichen. Und auch die Sicherungseinrichtungen selbst müssen einer regelmäßigen Inspektion und bei Bedarf auch einer Wartung unterzogen werden. Hier sind z.B. die sog. Sekuranten zu nennen, das sind Anschlagpunkte für Absturzsicherungen, die in der Regel auf Dächern größerer Gebäude angebracht sind. Diese Anschlagspunkte dienen der Befestigung von Seilen für Arbeiten, die mit Hilfe der seilunterstützten Zugangstechnik ausgeführt werden. Eine regelmäßige Sekuranten Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird in der Regel von denselben Betrieben durchgeführt, die auch alle anderen Höhenarbeiten mittels der seilunterstützten Zugangstechnik ausführen.