Natürlich dient die regelmäßige Wartung aller von Verschleiß betroffenen Bestandteile einer Immobilie auch dem Werterhalt derselben. Aber wenn es z.B. Brandschutzeinrichtungen oder Einbruchsicherungen betrifft, ist natürlich die Sicherheit der vorrangige Zweck der Wartung. Für viele Einrichtungen ist eine Wartung in festgelegten Intervallen sogar gesetztlich vorgeschrieben, dazu gehören u.a. Brandschutzeinrichtungen, Heizungsanlagen, Aufzüge, Notrufsysteme und weitere. Aus diesen Gründen handelt der Besitzer eine Immobilie auch immer im eigenen Interesse, wenn er regelmäßige Wartungen durchführen lässt.
Vor allem in großen Immobilien folgen die Brandschutzeinrichtungen einem Konzept, welches sich an eine Reihe gesetzlicher Vorschriften halten muss. Zu den Brandschutzeinrichtungen zählen beispielweise die Ausstattung mit Feuerlöschern und Wandhydranten, RWA/NRA-Anlagen, die dem Rauchabzug dienen, Brandschutztüren, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude verhindern sollen und natürlich auch die korrekte Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen. All diese Einrichtungen, die dem Brandschutz dienen, müssen selbstverständlich in regelmäßigen Abständen einer Prüfung und Wartung unterzogen werden. Hier wird in der Regel ein Brandschutzunternehmen beauftragt, welches sich mit den einzuhaltenden gesetzlichen Fristen und Vorgaben genauestens auskennt.
Das, was für die Brandschutzeinrichtungen gilt, gilt auch für automatische Türsysteme wie Schiebetüren, Drehtüren oder Karusselltüren: Die Wartung kraftbetätigter Türen ist gesetzlich verpflichtend und muss regelmäßig beauftragt werden.
Auch Eigenheimbesitzer sollten ihre Feuerlöscher und Rauchmelder, sofern vorhanden, regelmäßig auf ihre Funktion überprüfen bzw. überprüfen lassen. Rauchmelder können in der Regel vom Hausherren selbst überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden, Feuerlöscher hingegen können nur vom Fachmann gewartet werden. Im Rahmen der Feuerstättenschau durch einen Schornsteinfeger, die für alle Heizungsanlagen gesetztlich verpflichtend ist, wird auch die Einhaltung der Vorgaben zum Brandschutz bei Heizungsanalgen geprüft.